Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Zwickau

Freigabe des ersten Bauabschnitts des Chemnitzer Modells Stufe 4 (Mühlenstraße)

Mit der Freigabe des ersten Bauabschnitts des ersten Neubauabschnitts zum Chemnitzer Modell Stufe 4 ist auch das erste Stück an neuer Radverkehrsinfrastruktur mit in Betrieb gegangen.

Blick in das 2026 erneuerte Anschlussstück der Mühlenstraße, Richtung Stadtbad; mit überbreitem KFZ-Fahrstreifen und Radfahrstreifen dazu
Blick in das erneuerte Anschlussstück der Mühlenstraße, Richtung Stadtbad © ADFC Chemnitz e.V.

Auch wenn es sich hierbei (beim ersten Bauabschnitt (1/11) des ersten Neubauabschnittteils (1/5)) zunächst zwar lediglich um ein Anschlussstück zum großen Gesamtprojekt handelt, das in den kommenden Jahren viel weitere zeitgemäße Radverkehrsinfrakstruktur mit sich bringen wird, so zeigt es, wie auch die Theaterstraße, die Brückenstraße und die Hartmannstraße in Zukunft aussehen werden. Nämlich endlich mit eigenen Radfahrstreifen in jede Richtung! Und das durchgängig!
Dafür werden jeweils überbreite Fahrstreifen für den KFZ-Verkehr angelegt (3,85 m) und diese um einen Fahrradstreifen (i.d.R. 2,00 m) ergänzt.

Eine ähnliche Aufteilung gibt es seit Jahren auch schon auf der Annaberger Straße zwischen dem Eisenbahnviadukt und der Treffurthstraße (wobei dort der Fahrradstreifen lediglich als Schutzstreifen markiert ist).

Für den Alltagsradverkehr hat das nun mit freigegebene Straßenstück zwar wahrscheinlich erstmal noch keine große Bedeutung, da ja sämtliche Anschlüsse an die weitere, noch zu errichtende, neue Infrastruktur noch fehlen.
Aber es stellt dennoch den ersten Schritt in die richtige Richtung für mehr & neue Radverkehrsinfrastruktur in unserer Stadt dar.

mögliche Fragen zu diesem erneuerten Straßenstück:
- Was ist ein überbreiter Fahrstreifen und wieso wird der gebaut, anstatt die Straße schmaler zu halten?
Antwort: Hier handelt es sich um eine Hauptstraße, die auch in Notfällen oder bei Pannenfahrzeugen noch für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst problemlos und einigermaßen zügig befahrbar sein muss, weswegen eine gewisse Fahrbahnbreite (also die Breite von Bordstein zu Bordstein) notwendig ist. Im konkreten Fall hier, bei den Planungen für das Chemnitzer Modell Stufe 4, sind das (in der Regel) insgesamt 5,85 m Fahrbahnbreite, die dafür als ausreichend erachtet wurden (3,85 m KFZ-Verkehr + 2,00 m Fahrradstreifen). Diese ermöglichen es einem breiten Fahrzeug (wie bspw. einem Feuerwehrauto auf Einsatzfahrt), andere breite Fahrzeuge (wie Busse oder LKW) unter Nutzung der Gesamtbreite der Fahrbahn noch überholen zu können, sofern sich alle Fahrzeuge einigermaßen an einen Fahrbahnrand begeben. (Busse und LKW sind bis zu 2,55 m breit, was also bei 2x 2,55 m (bspw. Feuerwehrauto + Bus) 5,10 m an Straßenraum benötigt, was bei 5,85 m noch ein wenig Luft zwischen den Fahrzeugen ermöglicht.)

- Wieso hört der Radstreifen stadteinwärts schon wieder so weit vor der Kreuzung auf? (auf dem Foto recht mittig zu erkennen)
Antwort: Im aktuellen Bauzustand ist ein Geradeausfahren in Richtung der Hartmannstraße nicht möglich, sondern lediglich das Linksabbiegen in die Brückenstraße. Da hier auch Busse und LKW nach links abbiegen müssen, wurde der Radstreifen noch nicht final bis zur Kreuzung markiert, um allen Fahrzeugen ausreichend Platz für das Linksabbiegen zu bieten und den Radstreifen nicht gleich sofort wieder auskreuzen, also aufheben, zu müssen und die Markierung in den nächsten Monaten nicht gleich direkt wieder abnutzen zu lassen. Die noch fehlenden Meter der Radstreifenmarkierung bis zur Kreuzung (im Bildbereich links im Bereich der gelben Richtungspfeile) werden dann noch mit ergänzt, wenn der anschließende Bauabschnitt bis zur Hartmannstraße wiedereröffnet wird.


https://zwickau.adfc.de/neuigkeit/freigabe-des-ersten-bauabschnitts-des-chemnitzer-modells-stufe-4-muehlenstrasse

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